Urgent Action

 

UA-Nr: UA-215/2006-2

AI-Index: MDE 13/0019/2007

Datum: 23.02.2007

 

SORGE UM SICHERHEIT / GESUNDHEITSZUSTAND / DROHENDE FOLTER UND MISSHANDLUNG / HAFT OHNE KONTAKT ZUR AUSSENWELT / HUNGERSTREIK

 

Weitere Informationen zu UA 215/06 (MDE 13/089/2006, 9. August 2006, und MDE 13/0103/2006, 20. September 2006)

Iran:       Ahmad Batebi, 28 Jahre alt

Sowie:

Somaye Bayanat, seine Ehefrau

 

Nach vorliegenden Informationen erhält Ahmad Batebi im Teheraner Evin-Gefängnis nicht die angemessene medizinische Betreuung. In den vergangenen Tagen hat er mehrere Anfälle erlitten und war über längere Zeiträume bewusstlos. Amnesty international befürchtet, dass er in Lebensgefahr ist. In einem Telefonat mit seinem Vater am 22. Februar 2007 soll Ahmad Batebi erklärt haben, dass die Gefängnisbehörden sich nicht um seine Gesundheit scherten, und wenn er sterben sollte, sein Vater "ein Fest zur Feier meines Lebens und keine Trauerfeier" begehen solle.

Die Ehefrau von Ahmad Batebi, Somaye Bayanat, wurde am 21. Februar 2007 vor ihrem Haus in Teheran festgenommen. Da über ihren Aufenthaltsort nichts bekannt ist, befürchtet amnesty international, dass sie aufgrund ihrer Beziehung zu dem Inhaftierten eingeschüchtert, schikaniert und misshandelt werden könnte.

Ahmad Batebi war nach seiner ersten Festnahme im Zusammenhang mit einem Studentenprotest im Jahr 1999 in der Haft brutal geschlagen worden. Seitdem hat er mehr als sechs Jahre unter extrem harten Haftbedingungen im Gefängnis verbracht, wodurch sich sein Gesundheitszustand stetig verschlechtert hat. Er leidet an einer Reihe von Gesundheitsbeschwerden, die auf die ihm bei seiner vorangegangenen Haftperiode zugefügten Folterungen und Misshandlungen zurückzuführen sind. Ihm wird ebenso wie anderen Häftlingen die medizinische Behandlung erst sehr spät gewährt oder in einigen Fällen gänzlich verweigert. Dem Vernehmen nach erlitt Ahmad Batebi am 16 Februar 2007 mehrere Anfälle und war während des Tages mindestens drei Stunden lang ohne Bewusstsein. Seine Mithäftlinge brachten ihn daraufhin Berichten zufolge auf die Krankenstation des Gefängnisses. Nach bislang unbestätigten Meldungen erlitt Ahmad Batebi einen Schlaganfall. Am 18. Februar 2007 erlitt er dem Vernehmen nach einen erneuten Anfall und wurde in das Krankenhaus "Bimarestan-e Shohada" im Norden Teherans gebracht, wo man eine Kernspintomographie vernohm, deren Ergebnisse amnesty international allerdings nicht vorliegen. Am 19. Februar 2006 wurde er ins Gefängnis zurückgebracht, obwohl die Ärzte im Krankenhaus eine fortgesetzte stationäre Behandlung für erforderlich hielten und erklärt hatten, dass sein Zustand einen Verlegung zurück ins Gefängnis nicht zulasse.

Laut einem Pressebericht vom 20. Februar 2007 sollen Vertreter der Gefängnisbehörden erklärt haben, dass Ahmad Batebi aufgrund "der von seinen Freunden außerhalb des Gefängnisses erzeugten Aufmerksamkeit" in das Evin-Gefängnis zurückverlegt worden sei. Nach Beschwerden seines Vaters wurde Ahmad Batebi mit gefesselten Händen und Füßen erneut ins Krankenhaus "Bimarestan-e Shohada" gebracht, von dort aber später in ein anderes Hospital verlegt. Der Direktor des "Birmarestan-e Shohada"-Krankenhauses gab gegenüber Ahmad Batebis Vater an, er habe die Anweisung erhalten, den Gefangenen nicht mehr in seinem Krankenhaus zu behandeln. Später verlegte man Ahmad Batebi erneut ins Gefängnis. Derzeit befindet er sich dort Angaben zufolge auf der Krankenstation unter Beobachtung. Während ein Freund von Ahmad Batebi erklärt haben soll, die beiden Gehirnhälften des Gefangenen wiesen Störungen auf, gab ein Justizsprecher am 20. Februar bekannt, sein Zustand sei zufrieden stellend.

Es besteht die Gefahr, dass Ahmad Batebi weitere Anfälle erleidet. Sofern er nicht die erforderliche medizinische Versorgung erhält. Da die Gefängnisbehörden die Gesundheit der Insassen selbst bei akuter Lebensgefahr in grober Weise vernachlässigen, fürchtet amnesty international, dass Ahmad Batebis Leben in ernster Gefahr ist.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Ahmad Batebi war zum ersten Mal wegen seiner Beteiligung an der unter der Bezeichnung "Demonstratioen vom 18. Tir" bekanntgewordenen Studentenprotestkundgebung in Teheran im Jahr 1999 festgenommen worden, gegen die die Sicherheitskräfte damals mit extremer Härte vorgingen. Er und weitere Gefangene wurden brutal misshandelt und gefoltert. Zusammen mit vier weiteren Angeklagten verurteilte ein Revolutionsgericht Ahmad Batebi in einem unfairen und geheimen Verfahren wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zum Tode. Später wurden die Todesurteile in Haftstrafen umgewandelt. In der Berufungsinstanz Anfang 2000 reduzierte man das Strafmaß von Ahmad Batebi auf zehn Jahre, und gegen März 2006 durfte er vorübergehend das Gefängnis verlassen, um zu heiraten. Der Hafturlaub wurde dann verlängert, aber Ahmad Batebi kehrte nach Ablauf der Frist nicht ins Gefängnis zurück. Am 27. Juli 2006 kam er erneut in Haft und wurde in die Abteilung 209 des Evin-Gefängnisses gebracht, die dem Geheimdienstministerium untersteht. Im August 2006 trat er aus Protest gegen seine erneute Inhaftierung in einen Hungerstreik, den er jedoch wieder einstellte, nachdem ihm Familienbesuche gestattet wurden. Während seines Hungerstreiks schrieb sein Arzt einen offenen Brief an die Gefängnisbehörden, in dem er erläuterte, dass sein Patient fachärztlich betreut werden und zu diesem Zweck aus der Haft entlassen werden müsse, weil er sonst sterben könnte. Im Dezember 2006 äußerte sich der Vater von Ahmad Batebi sehr besorgt über den Gesundheitszustand seines Sohnes und erkundigte sich, warum er immer noch in der Abteilung 209 festgehalten werde, obwohl dort normalerweise nur Gefangene untergebracht sind, die noch verhört werden. Er brachte seine Befürchtung zum Ausdruck, dass man seinem Sohn diesmal etwas im Gefängnis antun und er sterben könnte. Sein Sohn habe ihm zu verstehen gegeben, dass er dringend Hilfe brauche, aber er wisse nicht, was er tun könne.

Akbar Mohammadi, ein weiterer der "18 Tir"-Stundenten, starb unter bislang ungeklärten Umständen im Juli 2006 in der Haft. Auch bei ihm war die medizinische Versorgung nur mit Verzögerungen oder gar nicht erfolgt. Sein Rechtsanwalt hat eine Untersuchung der Todesursache beantragt.

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte E-Mails, Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie

·              sich um die Sicherheit und den Gesundheitszustand des im Teheraner Evin-Gefängnis inhaftierten Ahmad Batebi äußerst besorgt zeigen;

·              fordern, dass die Behörden ihm umgehend die dringend erforderlichen medizinische Versorgung gestatten, einschließlich der Erlaubnis, ihn außerhalb des Gefängnisses behandeln zu lassen, wie es sein behandelnder Arzt empfohlen hat und es den Bestimmungen des § 291 der iranischen Strafprozessordnung entspricht, wonach Gerichte befugt sind, die Behandlung von Häftlingen außerhalb der Haftanstalt anzuordnen;

·              darauf dringen, dass Ahmad Batebi umgehend regelmäßigen Zugang zu seinen Familienangehörigen und Rechtsanwälten erhält;

·              die Behörden auffordern, Ahmad Batebis Fall und alle übrigen Fälle, in den Personen in unfairen Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt wurden, einer gründlichen juristischen Überprüfung zu unterziehen;

·              fordern, dass der Verbleib von Somaye Bayanat, der Ehefrau von Ahmad Batebi, geklärt wird, und sie Zugang zu ihrer Familie, einem Rechtsbeistand und gegebenenfalls zu medizinischer Versorgung erhält.

APPELLE AN:

His Excellency Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei, Leader of the Islamic Republic, The Office of the Supreme Leader, Shoahada Street, Qom, IRAN

(Religionsführer - korrekte englische Anrede: Your Excellency)

E-Mail: info@leader.ir; istiftaa@wilayah.org

Director, Evin Prison, Chamran Highway, Near Hotel Azadi, Dasht-e Behesht Street, Tehran, IRAN

(Direktor des Evin-Gefängnisses - korrekte englische Anrede: Dear Sir)

Telefax: (00 98) 21 240 3910

E-Mail: iranprobe@iranprobe.com

KOPIEN AN:

His Excellency Mahmoud Ahmadinejad, The Presidency, Palestine Avenue, Azerbaijan Intersection, Tehran, IRAN (Staatspräsident)

E-Mail: dr-ahmadinejad@president.ir oder über www.president.ir/email

Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi, Head of the Judiciary, Ministry of Justice

Park-e Shahr, Tehran, IRAN

(Oberste Justizautorität - korrekte Anrede: Your Excellency)

Telefax: (00 98) 21 3390 4986

E-Mail: info@dadgostary-tehran.ir ("For the attention of Ayatollah Shahroudi")

Botschaft der Islamischen Republik Iran

S.E. Herrn Mohammad Mehdi Akhondzadeh Basti

Podbielskiallee 65-67

14195 Berlin

Telefax: 030-8435 3535

E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 16. April 2007 keine Appelle mehr zu verschicken.

 

 

amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn

Telefon: 0228/983 73-0 - Telefax: 0228/63 00 36 - E-mail: ua-de@amnesty.de

Spendenkonto: 80 90 100 - BfS Köln - BLZ 370 205 00